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Wechsel private Krankenversicherung in gesetzliche (GKV) mit über 55 Jahren

Führungskräfte Coaching in Deutschland 01
Inhaltsverzeichnis
Lesedauer 6 Minuten

 

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Klingt zu schön um wahr zu sein. Doch der Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist möglich. Eigentlich hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass dies ab 55 Jahren nicht mehr möglich ist. In diesem Beitrag erfahren Sie wie der Wechsel von der privaten in die gesetzlichen Krankenversicherung gelingen kann auch wenn Sie bereits die 55 Jahre Grenze überschritten haben.

Unterschied private und gesetzliche Krankenversicherung

 

In Deutschland besteht eine duale Krankenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und private Krankenversicherung (PKV) umfasst. Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Versicherungspflicht: In der GKV sind Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze versicherungspflichtig, während die PKV für Bürger mit höherem Einkommen oder Selbstständige zugänglich ist.

Die Beitragsberechnung variiert ebenfalls: In der GKV orientieren sich die Beiträge am Einkommen, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten teilen. In der PKV hingegen werden die Beiträge individuell festgelegt und berücksichtigen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewählten Versicherungsumfang. Ein entscheidender Aspekt betrifft den Leistungsumfang. Die GKV bietet eine gesetzlich festgelegte Grundversorgung, die durch Zusatzversicherungen erweitert werden kann. Die PKV ermöglicht oft eine individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes, wodurch Versicherte einen umfassenderen Leistungsumfang wählen können.

Zusatzversicherungen sind in beiden Systemen möglich, wobei GKV-Versicherte diese nutzen, um spezielle Leistungen zu erweitern. In der PKV dienen Zusatzversicherungen häufig dazu, den Versicherungsschutz auf spezifische Bedürfnisse abzustimmen. Die Wahl von Ärzten und Krankenhäusern unterscheidet sich ebenfalls. In der GKV können Versicherte ihren Arzt frei wählen, während die Auswahl von Krankenhäusern häufig begrenzter ist. In der PKV genießen Versicherte oft eine größere Flexibilität bei der Auswahl von Ärzten und Krankenhäusern.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Unterschiede spezifisch für das deutsche Gesundheitssystem gelten und in anderen Ländern unterschiedlich ausgestaltet sein können.

Was tun, wenn die private Krankenversicherung (PKV) nicht mehr passt?

 

Wenn die private Krankenversicherung (PKV) nicht mehr zu den individuellen Bedürfnissen oder finanziellen Möglichkeiten passt, gibt es verschiedene Optionen, die je nach Situation des Versicherten in Betracht gezogen werden können:

  • Tarifwechsel innerhalb der PKV: Viele private Krankenversicherungen bieten die Möglichkeit eines Tarifwechsels an. Dabei kann man in einen günstigeren Tarif mit möglicherweise reduzierten Leistungen wechseln. Es ist wichtig, die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und die Kosten genau zu prüfen.
  • Selbstbeteiligung anpassen: Man kann die Selbstbeteiligung erhöhen, um die monatlichen Beiträge zu reduzieren. Dies bedeutet, dass im Krankheitsfall ein höherer Anteil der Kosten selbst getragen werden muss.
  • Leistungsumfang anpassen: Eine Reduzierung des Leistungsumfangs kann die Beiträge ebenfalls senken. Dies sollte jedoch mit Bedacht geschehen, um sicherzustellen, dass wichtige medizinische Leistungen abgedeckt sind.
  • Zusatzversicherung in Erwägung ziehen: Statt den Haupttarif zu ändern, kann man auch eine Zusatzversicherung in Betracht ziehen. Dies ermöglicht die Erweiterung des Versicherungsschutzes ohne den Haupttarif zu verändern.
  • Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Unter bestimmten Umständen ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Dies ist jedoch nur für bestimmte Personengruppen (z.B. Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze) und unter bestimmten Bedingungen möglich.

# unser Tipp: das ist der richtige Weg, wir haben die Lösung auch wenn Sie die Altersgrenze von 55 Jahren überschritten haben. 

“Einmal Ausland und zurück. Von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung kann man via einer Auslandskrankenversicherung auch mit über 55 Jahren wieder zurück”

  • Beratung durch einen Versicherungsmakler: Es kann hilfreich sein, sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten zu lassen. Ein erfahrener Makler kann individuelle Bedürfnisse berücksichtigen und verschiedene Optionen aufzeigen.
  • Gesundheitszustand überprüfen: Bei einigen PKV-Verträgen kann der Gesundheitszustand des Versicherten Auswirkungen auf die Beiträge haben. Eine Verbesserung des Gesundheitszustands kann in einigen Fällen zu günstigeren Konditionen führen.

Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aus der privaten Krankenversicherung (PKV) ist grundsätzlich möglich, allerdings unterliegt sie bestimmten Bedingungen. In Deutschland gelten dafür folgende Kriterien:

  • Einkommensgrenze: Die Rückkehr in die GKV ist in der Regel nur für Personen möglich, deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Die Versicherungspflichtgrenze wird regelmäßig angepasst und liegt bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 64.350 Euro. Arbeitnehmer, die diese Grenze überschreiten, können in der Regel nicht in die GKV zurückkehren.
  • Angestellte vs. Selbstständige: Für Angestellte ist die Rückkehr in die GKV einfacher als für Selbstständige.

Selbstständige, die einmal in die PKV gewechselt sind, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um wieder in die GKV aufgenommen zu werden.

  • Wahlrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung: In bestimmten Lebenssituationen, wie beispielsweise nach einer Selbstständigkeit oder bei Arbeitslosigkeit, besteht ein Wahlrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses Wahlrecht muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der jeweiligen Lebenssituation ausgeübt werden.
  • Fristen beachten: Es ist wichtig, bestimmte Fristen einzuhalten, um eine reibungslose Rückkehr zu gewährleisten. Das Wahlrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung muss innerhalb der genannten Fristen gegenüber der Krankenkasse erklärt werden.
  • Gesundheitsprüfung: Bei der Rückkehr in die GKV wird keine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt. Es spielt keine Rolle, ob der Versicherte in der PKV Vorerkrankungen entwickelt hat.

Welche Lösungen gibt es für Angestellte?

 

Angestellte, die aus der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hier sind einige Lösungen und Möglichkeiten, die für Angestellte in Deutschland relevant sein können:

  • Einkommensgrenze:
    • Angestellte können in die GKV zurückkehren, wenn ihr Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Die Versicherungspflichtgrenze wird regelmäßig angepasst und lag aktuell bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 64.350 Euro. Arbeitnehmer, die diese Grenze nicht überschreiten, können einen Antrag auf Rückkehr in die GKV stellen.
  • Jobverlust oder Arbeitslosigkeit:
    • Bei Jobverlust oder Arbeitslosigkeit können Arbeitnehmer, unabhängig von ihrem Einkommen, zurück in die GKV wechseln. Es ist wichtig, sich innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit bei der Krankenkasse zu melden und den Wechsel zu beantragen.
  • Wegfall der Versicherungspflichtgrenze:
    • Falls das Einkommen eines Angestellten unterhalb der Versicherungspflichtgrenze sinkt, beispielsweise durch Teilzeitarbeit oder andere Veränderungen, kann dies zur Möglichkeit führen, wieder in die GKV zu wechseln.
  • Familienversicherung:
    • In bestimmten Fällen können Angestellte auch über die Familienversicherung in der GKV versichert werden, wenn sie kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben und Familienangehörige in der GKV versichert sind.
  • Antrag auf freiwillige Weiterversicherung:
    • Nach Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit können ehemalige Selbstständige, die zuvor in der PKV versichert waren, einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der GKV stellen.

Welche Möglichkeiten haben Selbstständige?

 

Für Selbstständige, die aus der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln möchten, gelten bestimmte Regelungen und Möglichkeiten. Hier sind einige Optionen, die für Selbstständige in Deutschland relevant sein können:

  • Wahlrecht bei Einkommensreduktion:
    • Selbstständige können unter bestimmten Bedingungen in die GKV wechseln, wenn ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Diese Grenze lag aktuell bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 64.350 Euro. Bei Unterschreitung der Grenze besteht die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflichtgrenze befreien zu lassen und in die GKV zu wechseln.
  • Gründung einer abhängigen Beschäftigung:
    • Ein Wechsel in die GKV ist auch möglich, wenn Selbstständige zusätzlich eine abhängige Beschäftigung aufnehmen und ihr Einkommen aus dieser Beschäftigung die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt. In diesem Fall kann die selbstständige Tätigkeit weiterhin ausgeübt werden.

# unser Tipp: das ist der richtige Weg, wir haben die Lösung auch wenn Sie die Altersgrenze von 55 Jahren überschritten haben.

“Einmal Ausland und zurück. Von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung kann man via einer Auslandskrankenversicherung auch mit über 55 Jahren wieder zurück”

  • Jobverlust oder Arbeitslosigkeit:
    • Selbstständige, die ihre selbstständige Tätigkeit aufgeben und in eine abhängige Beschäftigung wechseln oder arbeitslos werden, haben die Möglichkeit, wieder in die GKV zu wechseln. Es ist wichtig, sich innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit bei der Krankenkasse zu melden.
  • Familienversicherung:
    • Selbstständige können auch über die Familienversicherung in der GKV versichert werden, wenn sie kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben und Familienangehörige in der GKV versichert sind.
  • Befreiung von der Versicherungspflicht:
    • Selbstständige, die bestimmte Kriterien erfüllen, können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und somit in der PKV bleiben. Diese Möglichkeit sollte jedoch gut überlegt sein, da ein späterer Wechsel zurück in die GKV erschwert sein kann.

Wer älter ist als 55 Jahre, kann kaum wechseln aber

 

Ja, es ist grundsätzlich möglich, in Deutschland auch im Alter von über 55 Jahren von der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln. Die Rückkehr in die GKV ist jedoch mit bestimmten Bedingungen verbunden. Hier sind einige Punkte zu beachten:

  • Versicherungspflichtgrenze:
    • Die Rückkehr in die GKV ist in der Regel möglich, wenn das Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Es ist wichtig zu prüfen, ob das eigene Einkommen diese Grenze unterschreitet.
  • Anstellung und Versicherungspflicht:

Eine Möglichkeit für ältere Personen, in die GKV zurückzukehren, besteht darin, eine versicherungspflichtige Anstellung aufzunehmen. Dabei muss das Einkommen aus dieser Anstellung unter der Versicherungspflichtgrenze liegen.

  • Jobverlust oder Arbeitslosigkeit:
    • Bei Jobverlust oder Arbeitslosigkeit können auch Personen über 55 Jahre in die GKV zurückwechseln. Es ist wichtig, sich innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit bei der Krankenkasse zu melden.
  • Renteneintritt:
    • Mit dem Eintritt in den Rentenstatus besteht die Möglichkeit, wieder in die GKV zurückzukehren, wenn das Renteneinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.
  • Familienversicherung:
    • Personen über 55 Jahre können auch über die Familienversicherung in der GKV versichert werden, wenn sie kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben und Familienangehörige in der GKV versichert sind.

Was tun, wenn die Kasse eine Aufnahme ablehnt?

 

Wenn eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) die Aufnahme eines Antragstellers ablehnt, gibt es mehrere Schritte und Überlegungen, die man in Betracht ziehen kann:

  • Begründung erfragen:
    • Zunächst sollte man die genaue Begründung für die Ablehnung bei der Krankenkasse erfragen. Die Kassen sind verpflichtet, ihre Entscheidung zu begründen.
  • Widerspruch einlegen:
    • Falls die Ablehnung nicht nachvollziehbar erscheint, hat man das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einzulegen. In diesem Widerspruchsschreiben sollten die Gründe für die Ablehnung angezweifelt und zusätzliche Argumente für die Aufnahme angeführt werden.
  • Sozialgerichtliche Klage:
    • Wenn der Widerspruch erfolglos bleibt, besteht die Möglichkeit, eine sozialgerichtliche Klage einzureichen. Hierbei sollte rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden, um die Chancen und Risiken abzuwägen.
  • Gleichstellung prüfen:
    • In einigen Fällen kann eine Gleichstellung mit Versicherten einer bestimmten Krankenkasse erfolgen, wenn dies aufgrund regionaler Gegebenheiten sinnvoll ist. Dies kann dazu führen, dass die Ablehnung aufgehoben wird.
  • Beratung durch eine Verbraucherzentrale:
    • Eine Verbraucherzentrale oder ein unabhängiger Versicherungsberater kann dabei helfen, die individuelle Situation zu bewerten, den Widerspruch vorzubereiten und bei Bedarf weitere Schritte zu planen.
  • Gesundheitszustand überprüfen:
    • In einigen Fällen könnte die Ablehnung aufgrund des Gesundheitszustands erfolgt sein. Eine Verbesserung der Gesundheit oder das Vorliegen zusätzlicher medizinischer Unterlagen könnten die Chancen auf eine Aufnahme verbessern.

Sie wollen mehr erfahren wie Sie auch mit über 55 Jahren in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können? Dann senden Sie uns eine eMail an jobs@hsc-personal.de. Wir melden uns bei Ihnen für mögliche weitere Schritte…

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