Was bedeutet Leiharbeit?
Die Leiharbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber einem Dritten gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernimmt der Verleiher. Leiharbeit oder Zeitarbeit bedeutet dasselbe, dass Arbeitnehmer von einem Verleihunternehmen, bei dem sie im Regelfall unbefristet angestellt sind, einem Unternehmen (Entleiher) für eine bestimmte Zeit überlassen werden. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers inkl. der Bezahlung liegen beim Verleiher. Dieser muss eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung („AÜG-Lizenz“) haben, die die Bundesagentur für Arbeit auf Antrag erteilt.
Aktuelle Situatiuon
Sie ist eine Beschäftigungsform, die in den vergangenen rund 15 Jahren weite Verbreitung fand. Grundlage waren politische Entscheidung zu Beginn der 2000er Jahre. Das AÜG wurde durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz I“) mit Wirkung zum 1. Januar 2003 geändert: Das besondere Befristungsverbot, das Synchronisationsverbot, das Wiedereinstellungsverbot und die Beschränkung der Überlassungsdauer auf höchstens zwei Jahre wurden aufgehoben. Dadurch wurde die Leiharbeit flexibilisiert, die Zahl der LeiharbeitnehmerInnen ist seitdem stark gestiegen.